Teilnahmebedingungen
Am ToyAward können nur Aussteller der 76. Spielwarenmesse teilnehmen. Produkte können nur dann angemeldet werden, wenn sie in dieser Form auf keiner Spielwarenmesse vor dem Jahr 2027 präsentiert wurden.
Nur vollständig fertiggestellte Produkte mit Markteinführung ab Februar 2026 bis einschließlich September 2027 können eingereicht werden. Produktskizzen und nicht funktionsfähige Muster sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.
Die Einsendung wird streng vertraulich behandelt. Die Finalisten des ToyAward werden auf der Hauptpresse Konferenz der Spielwarenmesse am 28. Januar 2027, bekanntgegeben. Die Präsentation der Gewinner und die Verleihung des ToyAward findet am 3. Februar 2027 im Toy Business Forum auf der Spielwarenmesse statt.
Die Anzahl der Anmeldungen eines Unternehmens ist auf drei Produkte begrenzt. Sämtliche Versand- oder Zollkosten gehen zu Lasten des teilnehmenden Unternehmens. Das Produkt muss – nach Einsendungsaufforderung – frei Haus geliefert werden.
Das Produkt muss komplett zusammengebaut und funktionstüchtig bei der Spielwarenmesse eG eintreffen. Notwendige Zusätze, z. B. Batterien, müssen mitgeschickt werden. Das Produkt wird von der Jury auch auf seine Bedienbarkeit getestet. Für eventuell entstehende Beschädigungen übernimmt die Spielwarenmesse eG keine Haftung.
Die Gewinner verpflichten sich, das ToyAward Logo auf der Produktverpackung einzusetzen. Die Produkte von allen Finalisten und Gewinnern werden während der gesamten Messelaufzeit im Rahmen einer kostenfreien Zweitplatzierung auf dem ToyAward Stand in Halle 3A sowie über unsere digitalen Medien beworben.
Alle eingesendeten Produkte werden nach der Verleihung des ToyAward bzw. nach Ende der Spielwarenmesse für einen wohltätigen Zweck zugunsten von Kindern gespendet. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme bis zum 7. Januar 2027. Sollten Sie sich bis dahin nicht bei uns gemeldet haben, werden die zugesendeten Produkte im Rahmen der Spendenaktion „Value of Play“ gespendet.
Die Spielwarenmesse eG und von ihr beauftragte Dienstleister übernehmen für von ihnen oder ihren Mitarbeitern verursachten Verlust oder Beschädigung überlassener Produkte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keine Haftung. Eine Haftung ist auf den Einkaufspreis des Produkts der Höhe nach begrenzt. Für von Dritten verursachten Verlust oder Beschädigung haftet die Spielwarenmesse eG nicht.
Alle angegebenen Daten, angemeldeten Produkte sowie deren Abbildungen und Produktbeschreibungen können von der Spielwarenmesse eG für Marketing- und Werbeaktionen zum Thema ToyAward sowie zur Neuheiten Berichterstattung in den Spielwarenmesse Medien genutzt werden. Hierfür erhalten von der Spielwarenmesse eG beauftragte Dienstleister diese Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung. Darüber hinaus gelten die Datenschutzbestimmungen der Spielwarenmesse eG.
Seit 2019 gibt es eine zweistufige Jurybewertung mit einer digitalen Vorentscheidung. Hierfür wurde ein passwortgeschütztes Forum gewählt, wofür die Jurymitglieder exklusiven Zugang erhalten. Sobald Sie sich angemeldet haben, werden die Produktdaten von der Spielwarenmesse eG auf diese Plattform übertragen und von unserer Jury bewertet.
Die Spielwarenmesse eG behält sich das Recht vor, Produkteinreichungen nach eigenem Ermessen in andere Kategorien einzuteilen sowie die Auszeichnung bei Verletzung der Teilnahmebedingungen bzw. bei der Einreichung von Plagiaten bzw. Produktnachahmungen, die Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter verletzen bzw. gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen, wieder zurückzuziehen.
Stand: 1. September 2026